Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Meier-Eventmodule GbR

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Meier-Eventmodule GbR (nachfolgend Vermieter genannt) und Ihrem Vertragspartner (nachfolgend Mieter genannt). Zusätzlich oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an.

  2. Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

  3. Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt. Ein Auftrag kommt durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Mieter und den Vermieter zustande.

  4. Sollte Ihr Fest ausfallen oder Sie treten aus einem anderem Grund vom Vertrag zurück, (ausgenommen Schlechtwetter Garantie, siehe Punkt 5) sind wir berechtigt folgende Stornierungsgebühren zu fordern:

    20% des Rechnungsbetrages, wenn Sie bis 30 Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.
    50% wenn Sie bis zum 7.Tag vor dem Mietdatum absagen.
    70% des Rechnungsbetrages, wenn Sie bis zu 24 Stunden vor dem Veranstaltungstag (5:00 Uhr) absagen.
    100 % bei Absagen am Event-Tag (ab 00:00)

  5. Hüpfburgen, die wegen Schlechtwetter nicht geliefert werden können, werden nicht in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Interactive aufblasbare Arena. 72 Stunden vor der vereinbarten Veranstaltung. Stornierung erfolgt durch den Mieter per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  6. Falls nicht anders vereinbart, treten die Erfüllungs- & Verrichtungsgehilfen in M-Eventmodule
    Teamkleidung auf. Der Auftragnehmer gestattet die Verteilung von Werbemitteln, die Aufstellung/Aufhängung von Werbeschilder/-bannern.

  7. Die Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, am Tage der Abholung der Geräte od. am Tage der Veranstaltung in bar ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Absprache kann die Bezahlung auch auf Rechnung erfolgen, per Vorkasse/Überweisung 3 Tage vor der ersten Veranstaltung oder nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung per Überweisung 7 Tage nach Rechnungsstellung im Anschluss an den ersten Veranstaltungstag auf das Konto von Meier-Eventmodule Gbr.

  8. Bei Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände, hat der Mieter unverzüglich erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit u. v. vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
    Der Auftraggeber hat Mängel gegenüber dem Auftragnehmer unverzüglich telefonisch unter 0176 41641889 vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, so dass der Auftragnehmer ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen oder telefonischen Support leisten kann.

  9. Aus Sicherheitsgründen ist bei widrigen Witterungsverhältnissen (ab einer Windstärke von 5 Bft. bei Windböen und bei Regen) der Betrieb unverzüglich einzustellen und die Geräte zu sichern bzw. abzubauen.

  10. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bzw. Verantwortung für die vermieteten Eventmodule. Allein der Veranstalter bzw. Mieter ist verantwortlich für die Sicherheitsvorschriften, Personen- oder Sachschäden, das Betreuen und Überwachen der Mietobjekte sowie für eventuelle Schadensansprüche von Dritten. Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme bis zur Rückgabe der Mietsachen. Dazu zählen Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten. bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Reparatur durch den Mieter ist nicht statthaft. Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, so wird ein Reinigungsaufwand in angemessener Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter ist selbst für etwaige Sicherheits- und Unfallschutzmaßnahmen verantwortlich. Dem Mieter wird empfohlen ggf. eine Haftpflicht- und Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Alle Hüpfburgen / Mietobjekte müssen von Erwachsenen durchgehend beaufsichtigt werden.
    Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem sicheren Bereich aufbewahren. Im Fall von Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte haftet allein der Mieter.
    Den Betreuern, die durch den Vermieter gestellt werden an einem Veranstaltungstag (6 Std) 30 Minuten Pause zu. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden.

  11. Kann ein bestätigter Termin von dem Vermieter
    nicht eingehalten werden, werden bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet. Dem Vermieter entstehen dabei keine weiteren Kosten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung oder Schadensersatz für Unregelmäßigkeiten und Ausfällen von Leistungen die Dritte, insbesondere Vorlieferanten, zu vertreten haben.

  12. Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt mit großem Transporter (Durchfahrtshöhe bis 3,80 m Höhe) für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist. Bei Aktionen mit Betreuung stellt der Mieter für unsere Fahrzeuge kostenlose Parkmöglichkeiten am Aktionsort zur Verfügung. Für den Aufbau der Geräte wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z. B. Gras, Teer, Asphalt. Kein Aufbau auf Schotter, roter Erde Sand oder Tartan!
    Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, so obliegt dies dem Mieter. Evtl. anfallende GEMA- Gebühren trägt der Mieter. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten. Der Mieter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist.

  13. Zum Betreiben wird während der gesamten Betriebszeit pro Gerät mindestens ein Stromanschluss 220V, 16A in max. 20m Entfernung zum Aufstellort des jeweiligen Geräts benötigt und vom Vermieter bereitgestellt. Bei Veranstaltungen am Abend sorgt der Mieter für eine geeignete Beleuchtung  sowohl während der Veranstaltung als auch während des Abbaus.

  14. Zu Werbezwecken werden bei unseren Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit Vertragsabschluss gibt der Auftraggeber seine Einwilligung zur Speicherung, für Werbemaßnahmen und Veröffentlichung der Aufnahmen.

  15. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt und verpflichtet , die Erfüllung des Vertrages zu unterbrechen, sobald sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Gefährdung in jeglicher Form für die Beteiligten oder Dritte entstehen könnte.

  16. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berücksichtigt.

Meier-Eventmodule GbR

Eduard Meier & Alexander Meier
Silberdistelweg 16
74424 Bühlertann

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Wir sind für Sie da.

Mo. - Fr.:  17:00 - 21:00 Uhr
und Sa.: 09:00 - 17:00 Uhr

Mobil: 0176 - 41 64 18 89

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